Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Paul-Jendrik Daum, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „KernBoost" (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „wir") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde" oder „Sie").
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Paul-Jendrik Daum, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „KernBoost", Postanschrift: c/o Postflex #7156, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven, Geschäftssitz: Mülheim an der Ruhr, E-Mail: info@kernboost.de, Telefon: +49 178 6792254 (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „wir") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde" oder „Sie").
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Verträge geschlossen.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringen.
- Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Kunden getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass wir hierauf in jedem Einzelfall erneut hinweisen müssten.
§ 2 Leistungsgegenstand, Leistungserbringung
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Wir erbringen Dienstleistungen im Bereich der Geschäftsprozess-Automatisierung. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Beratung und Strategie zur Automatisierung von Geschäftsprozessen
- Konzeption, Implementierung und Integration von Automatisierungslösungen, einschließlich des Einsatzes von Workflow- und KI-basierten Systemen
- Laufender Betrieb, Wartung und Support bestehender Automatisierungen
- Schulungen und Wissenstransfer zu Automatisierungstechnologien
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Werbeaussagen, Produktbeschreibungen auf der Website, Demonstrationen und sonstige öffentliche Äußerungen begründen keine Beschaffenheitsangaben oder Garantien.
- Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen werden als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Es wird kein bestimmter Erfolg geschuldet, sondern das fachgerechte Tätigwerden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Implementierungs- und Entwicklungsleistungen werden grundsätzlich nach Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) erbracht, sofern sich aus dem Einzelvertrag eindeutig die Verpflichtung zur Herstellung eines bestimmten, abnahmefähigen Werkes ergibt. Wird hingegen nach Aufwand (z. B. Stundensatz) abgerechnet oder ist kein konkret definierter Werkerfolg vereinbart, handelt es sich um einen Dienstvertrag.
- Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungen Subunternehmer und Drittdienstleister einzusetzen (z. B. Hosting-Anbieter, KI-Dienste, Workflow-Plattformen wie Make, n8n, Zapier und vergleichbare Anbieter). Datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben hiervon unberührt und werden in einem separaten Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
- Angegebene Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Verbindliche Termine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden (§ 5).
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsänderungen
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Die Auftragserteilung durch den Kunden kann in Textform erfolgen (z. B. E-Mail, elektronisches Auftragsformular). Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
- Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss (Change Requests) werden, soweit technisch und organisatorisch möglich, nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung umgesetzt. Wir sind berechtigt, hierfür eine angemessene Anpassung der Vergütung und der Termine zu verlangen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Alle Preise verstehen sich in Euro. Wir machen von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch und weisen daher keine Umsatzsteuer aus. Sollte sich unsere umsatzsteuerliche Situation während eines laufenden Vertragsverhältnisses ändern, sind wir berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den vereinbarten Nettopreisen in Rechnung zu stellen.
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Die Vergütung erfolgt nach Wahl der Parteien gemäß Vereinbarung im Einzelauftrag zu folgenden Modellen:
- Festpreis: Pauschalvergütung für einen klar definierten Leistungsumfang
- Aufwandsabrechnung: Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu vereinbarten Stundensätzen
- Retainer: monatliche Pauschalvergütung für laufende Leistungen mit definiertem Stundenkontingent
- Aufwendungen, die durch zusätzliche, vom Kunden veranlasste oder zu vertretende Leistungen entstehen (z. B. Mehrarbeit durch verspätete oder fehlerhafte Zuarbeit, kurzfristige Änderungswünsche, Reisekosten), werden gesondert nach Aufwand berechnet.
- Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Werkleistungen mit einem Auftragsvolumen über 5.000 € netto sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % bei Auftragserteilung sowie Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
- Bei Retainer- und Wartungsverträgen ist die monatliche Vergütung jeweils im Voraus zum 1. Werktag des Monats fällig.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Verzugskostenpauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen sind wir berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Preise bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Retainern) einmal pro Kalenderjahr, frühestens jedoch 12 Monate nach Vertragsschluss, mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen zum Quartalsende anzupassen. Die Preisanpassung erfolgt höchstens in dem Umfang, in dem sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI, Basisjahr 2020 = 100) seit der letzten Preisanpassung bzw. seit Vertragsschluss verändert hat. Im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 10 % gegenüber dem Stand bei Vertragsschluss steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitstermin der Preisanpassung zu.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Erfolg unserer Leistungen hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität vorzunehmen. Die Mitwirkungspflichten sind echte Vertragspflichten und nicht bloße Obliegenheiten.
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Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere:
- Benennung eines verbindlichen, fachlich und entscheidungsbefugten Ansprechpartners sowie eines Stellvertreters
- Rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Zugangsdaten, API-Schlüssel, Berechtigungen und Lizenzen
- Sicherstellung der technischen Voraussetzungen in der IT-Umgebung des Kunden (z. B. funktionierende Internetverbindung, kompatible Software, ausreichende Ressourcen)
- Prüfung und Freigabe von Zwischen- und Endergebnissen innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung
- Durchführung erforderlicher organisatorischer Maßnahmen im eigenen Unternehmen, einschließlich der Information und ggf. Einbindung der eigenen Mitarbeiter
- Erstellung und ordnungsgemäße Pflege von Datensicherungen (Backups) vor und während der Leistungserbringung, insbesondere vor Eingriffen in produktive Systeme
- Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Einwilligungen, insbesondere datenschutzrechtlicher Art, von betroffenen Personen oder Dritten
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Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt:
- die uns dadurch entstehenden Mehraufwendungen (insbesondere Wartezeiten, Leerlauf, zusätzliche Arbeiten) nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung zu stellen
- vereinbarte Termine angemessen zu verschieben, ohne dadurch in Verzug zu geraten
- nach erfolgloser Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wobei der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen unberührt bleibt
- Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen
- Stellt der Kunde fehlerhafte oder unvollständige Informationen, Daten oder Spezifikationen zur Verfügung, übernehmen wir keine Haftung für daraus resultierende Verzögerungen, Mängel oder Schäden. Eine Pflicht zur eigenständigen Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Informationen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 6 Abnahme bei Werkleistungen
- Soweit die zu erbringenden Leistungen werkvertragliche Elemente enthalten und eine Abnahme nach gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist, hat der Kunde die abnahmefähige Leistung unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und schriftlich oder in Textform abzunehmen.
- Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Unwesentliche Mängel, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie sind in einem Mängelprotokoll zu dokumentieren und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
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Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
- der Kunde die Leistung produktiv einsetzt oder die Abnahme nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung erklärt, ohne wesentliche Mängel zu rügen, oder
- wir den Kunden nach Bereitstellung unter Hinweis auf die Bedeutung des Verhaltens zur Abnahme aufgefordert haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 10 Werktagen unter Angabe wesentlicher Mängel verweigert hat.
- Teilabnahmen sind zulässig, sofern Leistungen in eigenständig nutzbaren Teilen erbracht werden.
§ 7 Gewährleistung, Mängelrechte
- Bei Werkleistungen leisten wir für die Dauer von 12 Monaten ab Abnahme Gewähr dafür, dass die Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben unberührt.
- Im Falle eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligem Versuch fehl, ist sie unmöglich oder verweigern wir sie ernsthaft und endgültig, kann der Kunde Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nach Maßgabe von § 8 (Haftung).
- Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form schriftlich oder in Textform zu rügen. Bei Unternehmern mit Kaufmannseigenschaft i. S. d. HGB gilt zudem die Rügepflicht nach § 377 HGB.
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Kein Mangel liegt vor bei:
- Abweichungen, die auf vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten oder Vorgaben beruhen
- Funktionsstörungen, die auf nachträglichen, von uns nicht autorisierten Änderungen am System oder unsachgemäßer Bedienung beruhen
- Störungen oder Ausfällen externer, von Dritten erbrachter Dienste (z. B. APIs, Cloud-Plattformen, KI-Dienste), soweit diese außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen
- Inhaltlichen Fehlern oder unerwarteten Ergebnissen von KI-basierten Komponenten, soweit der Kunde die zugehörigen Hinweise nach § 9 zur Kenntnis genommen hat
- Für reine Dienstleistungen (Beratung, Schulung, Support) gelten die vorstehenden Gewährleistungsregelungen nicht. Wir schulden insoweit lediglich fachgerechtes Tätigwerden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ansprüche des Kunden richten sich ausschließlich nach § 8 (Haftung).
§ 8 Haftung
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Wir haften unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
- im Umfang einer von uns übernommenen Garantie
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels
- Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist unsere Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Soweit unsere Haftung nach Absatz 2 begrenzt ist, ist sie der Höhe nach beschränkt auf den höheren der folgenden Beträge: (a) die Höhe der vereinbarten Netto-Vergütung des betroffenen Einzelauftrags bzw. bei Dauerschuldverhältnissen die durchschnittliche Netto-Vergütung der letzten 12 Monate vor Schadenseintritt, oder (b) 25.000 € je Schadensfall.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist — außer in den Fällen des Absatzes 1 — ausgeschlossen.
- Wir haften nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen in branchenüblichem Umfang durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie eingesetzter Subunternehmer.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 9 Einsatz künstlicher Intelligenz (KI), automatisierte Verarbeitung
- Wir setzen im Rahmen der Leistungserbringung KI-basierte Werkzeuge und Systeme (insbesondere Large Language Models und vergleichbare generative KI-Systeme) sowie Workflow-Automatisierungsplattformen ein. Der Kunde erklärt sich mit dem Einsatz solcher Technologien einverstanden.
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Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass:
- KI-Systeme probabilistisch arbeiten und identische Eingaben unterschiedliche Ergebnisse erzeugen können
- KI-generierte Ergebnisse fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder nicht eindeutig sein können (sogenannte „Halluzinationen")
- KI-Ergebnisse nicht einzigartig sein müssen und ähnliche oder identische Ergebnisse auch bei anderen Nutzern entstehen können
- an rein KI-generierten Werken (ohne hinreichend prägende menschliche Schöpfung) nach derzeitiger Rechtslage kein urheberrechtlicher Schutz entsteht
- für KI-Dienste in der Regel die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Anbieter gelten, auf die wir keinen Einfluss haben
- Der Kunde verpflichtet sich, KI-generierte oder durch Automatisierung erzeugte Ergebnisse vor produktivem Einsatz auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung zu prüfen, insbesondere soweit rechtliche, finanzielle oder sicherheitsrelevante Auswirkungen möglich sind. Eine Haftung für inhaltliche Fehler von KI-Outputs ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
- Soweit personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen des Kunden durch KI-Dienste verarbeitet werden, geschieht dies nur in dem im Auftragsverarbeitungsvertrag oder Einzelauftrag festgelegten Umfang. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übermittlung sensibler Daten an uns die Einhaltung seiner eigenen datenschutzrechtlichen und vertraglichen Pflichten sicherzustellen.
- Soweit gesetzliche Vorgaben (insbesondere die Verordnung (EU) 2024/1689 — KI-Verordnung) Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte vorsehen, ist der Kunde — soweit er die Inhalte gegenüber Dritten verwendet — für deren Einhaltung selbst verantwortlich.
§ 10 Nutzungsrechte, Schutzrechte
- Sämtliche Schutz- und Urheberrechte an den von uns erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Konzepte, Dokumentationen, Workflows, Konfigurationen, Skripte und individuell erstellter Code) verbleiben bei uns.
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumen wir dem Kunden ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein, beschränkt auf den im Vertrag vorgesehenen Nutzungszweck im eigenen Unternehmen des Kunden.
- Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte, eine Sublizenzierung oder die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte erfolgt nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
- Wir bleiben berechtigt, das für die Leistungserbringung eingesetzte und entwickelte allgemeine Know-how, generische Programmkomponenten, Bibliotheken, Templates, Methoden und Lösungsansätze auch für andere Projekte und Kunden zu verwenden und weiterzuentwickeln.
- Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Software oder Komponenten Dritter (z. B. Bibliotheken, APIs, SaaS-Dienste) eingesetzt werden, gelten für deren Nutzung ausschließlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen dieser Komponenten und Anbieter. Wir weisen den Kunden auf wesentliche Bedingungen auf Anfrage hin.
- Hinsichtlich KI-generierter Inhalte und Codes wird auf § 9 verwiesen. Soweit an solchen Inhalten kein urheberrechtlicher Schutz besteht, können wir auch keine entsprechenden Nutzungsrechte einräumen; der Kunde darf diese Inhalte aber im vereinbarten Umfang nutzen.
- Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei, die durch die Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Materialien entstehen.
§ 11 Datenschutz, Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
- Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Der AVV ist Bestandteil des Vertrages. Unsere allgemeine Datenschutzerklärung gilt ergänzend.
- Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden vertraulichen Informationen der anderen Partei (insbesondere geschäftliche, technische, finanzielle und organisatorische Informationen, Geschäftsgeheimnisse i. S. d. GeschGehG) geheim zu halten, nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung zu nutzen und nur denjenigen Mitarbeitern und Beauftragten zugänglich zu machen, die diese zur Vertragserfüllung benötigen.
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Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren fort. Sie gilt nicht für Informationen, die nachweislich:
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits allgemein bekannt waren oder ohne Vertraulichkeitsbruch öffentlich werden
- der empfangenden Partei vor der Mitteilung rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher/behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen
- Wir sind berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in unserer Referenzliste (Namensnennung und ggf. Logo) zu führen. Die Zustimmung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
§ 12 Laufzeit, Kündigung
- Einmalige Aufträge (z. B. Beratungs- oder Implementierungsprojekte) enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
- Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Wartungs-, Support- und Retainer-Verträge) werden, sofern nicht abweichend vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
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Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten oder einem Betrag, der dem doppelten Monatsbetrag entspricht
- erheblicher oder wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung mangels Masse
- Bei werkvertraglich ausgestalteten Leistungen steht dem Kunden das Recht zur Kündigung nach § 648 BGB zu; in diesem Fall können wir die vereinbarte Vergütung verlangen, müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Mülheim an der Ruhr.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Mülheim an der Ruhr. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
- Wir sind berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies erforderlich wird, um sie an geänderte gesetzliche oder höchstrichterliche Vorgaben anzupassen oder geänderte Geschäftsabläufe abzubilden, und die Anpassung den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Bei Dauerschuldverhältnissen werden Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Kontakt für Fragen zu diesen AGB
Paul-Jendrik Daum (KernBoost)
Postanschrift: c/o Postflex #7156, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven
Geschäftssitz: Mülheim an der Ruhr
E-Mail: info@kernboost.de
Telefon: +49 178 6792254