§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen [PLATZHALTER: Firmenname / Inhaber] (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs-, Konzeptions-, Entwicklungs- und Implementierungsleistungen im Bereich Prozessautomatisierung und Workflow-Engineering.
- Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung individuell vereinbarte Leistung. Hierzu zählen insbesondere: Workflow-Audits, Konzeption und Implementierung von Automatisierungen, AI-gestützte Workflows, System-Integrationen sowie laufender Betrieb und Wartung.
- Maßgebend für den Umfang der Leistungen ist die individuelle schriftliche Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich (Text- oder E-Mail-Form genügt) annimmt oder der Auftragnehmer mit der Leistungserbringung beginnt.
§ 4 Leistungsumfang und Leistungserbringung
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt nach dem aktuellen Stand der Technik.
- Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung qualifizierter Subunternehmer zu bedienen.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer ein Tätigwerden (Dienstleistung), nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig kostenlos zur Verfügung.
- Hierzu gehören insbesondere: Zugänge zu relevanten Systemen (CRM, E-Mail, APIs, Cloud-Speicher etc.), Benennung eines Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis sowie zeitnahes Feedback zu Abstimmungsfragen.
- Verzögerungen, die durch nicht oder verspätet erbrachte Mitwirkungsleistungen entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Sie wird entweder als Festpreis, als Stundensatz oder als monatliche Pauschale (Retainer) vereinbart.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht der Hinweis „Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG" gilt.
- Rechnungen sind [PLATZHALTER: 14 Tage] nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei länger andauernden Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilrechnungen zu stellen oder eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % bei Vertragsschluss zu verlangen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
§ 7 Nutzungsrechte
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den eigens für ihn entwickelten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
- Vom Auftragnehmer eingesetzte Frameworks, Bibliotheken, Standard-Templates, Tools oder vorbestehende Konzepte verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält insoweit ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, das umgesetzte Projekt mit Namen und Logo des Auftraggebers als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
§ 8 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Eine weitergehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste — ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für vertragsgemäße Zwecke zu verwenden.
- Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von [PLATZHALTER: 3 Jahren] fort.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Bei einmaligen Projektverträgen endet der Vertrag mit Abnahme der Leistung bzw. Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs.
- Bei laufenden Betreuungsverträgen (Retainer) beträgt die Mindestlaufzeit [PLATZHALTER: z. B. 3 Monate]. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von [PLATZHALTER: 14 Tagen] zum Monatsende gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 11 Datenschutz
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird zwischen den Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers gilt ergänzend.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, [PLATZHALTER: Sitz des Auftragnehmers, z. B. Mülheim an der Ruhr].
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.